- Die Position der Grabstätte auf dem Friedhof kann nicht gewählt werden. Die Belegung erfolgt im jeweiligen Grabfeld der Reihe nach.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
- Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
- Die Zubestattung von Urnen ist nicht möglich.
- Die Kennzeichnung der Grabstätte ist nicht erlaubt.
Hinweis: Diese Bestattungsart erfolgt über das Krematorium im Birkengrund und dafür muss die Kremation auch dort stattgefunden haben.